__ Stellung. Mit Einspracheentscheid vom 28. August 2023 (IV-Akte 49) weist die Ausgleichskasse die Einsprache ab. II. Am 20. September 2023 erhebt der Beschwerdeführer Beschwerde und beantragt sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 24. Mai 2023 und die Ausrichtung einer höheren Hilflosenentschädigung. Die IV-Stelle schliesst mit Beschwerdeantwort vom 2. November 2023 auf Abweisung der Beschwerde. III. Mit Schreiben vom 24. November 2023 beantragt der Beschwerdeführer die Durchführung einer mündlichen Parteiverhandlung. Innert Frist hat er keine Replik eingereicht.