Der RAD nahm am 22. Mai 2023 (IV-Akte 35) Stellung. Am 24. Mai 2023 (IV-Akte 37) verfügte die Ausgleichskasse Basel-Stadt die Ablehnung des Gesuchs für eine Hilflosenentschädigung. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Hilfe seines Hausarztes Dr. med. C____ am 30. Mai 2023 Einsprache (IV-Akte 38 S. 2), Dr. med. C____ präzisierte seine Ausführungen per Mail vom 31. Mai 2023 (IV-Akte 38 S. 1). Am 8. Juni 2023 (IV-Akte 42) überwies die Ausgleichskasse die Einsprache dem Rechtsdienst der IV-Stelle. Am 19. Juni 2023 (IV-Akte 44) nahm der RAD Stellung. Am 24. Juli 2023 (IV-Akte 48) nahm die inzwischen vom Beschwerdeführer bevollmächtigte D____ Stellung.