Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen. b) Am 28. Dezember 2022 (IV-Akte 26) meldete sich der Beschwerdeführer erneut zum Bezug von Hilflosenentschädigung an und legte den Arztbericht vom 7. Dezember 2022 (IV-Akte 25) bei. Vom 29. November 2022 bis 12. Dezember 2022 (IV-Akte 29 S. 14) war der Beschwerdeführer ein weiteres Mal im B____ hospitalisiert, diagnostiziert wurde eine COPD-Exazerbation bei COVID-19 Infektion. Am 17. März 2023 (IV-Akte 33) nahm die IV-Stelle eine Abklärung zur Hilflosigkeit vor und holte den Arztbericht vom 19. Mai 2023 (IV-Akte 36) ein. Der RAD nahm am 22. Mai 2023 (IV-Akte 35) Stellung.