I. a) Der 1951 geborene Beschwerdeführer meldete sich im Oktober 2019 (IV-Akte 16) unter Hinweis auf ein Adenokarzinom der Lunge im Mai 2015 und ungewollter Gewichtsabnahme zum Bezug von Hilflosenentschädigung an. Der Beschwerdeführer war vom 18. bis zum 27. März 2019 (IV-Akte 17) im B____ hospitalisiert zur Vornahme einer stationären Antibiotikatherapie aufgrund eines erneuten pulmonalen Infektes bei bekannter COPD (siehe IV-Akte 23 S. 23). Die IV-Stelle holte weitere Arztberichte ein (IV-Akte 23). Mit Verfügung vom 12. November 2019 (IV-Akte 24) lehnte die Ausgleichskasse Basel-Stadt den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung ab. Die Verfügung ist in Rechtskraft erwachsen.