u.a. BGE 136 I 229, 236 E. 5.3 und BGE 146 III 73, 80 E. 5.2.2). Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird abgewiesen und der Einspracheentscheid vom 22. Juli 2022 bestätigt. Das Verfahren ist kostenlos. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Dr. A. Pfleiderer lic. iur. S. Dreyer Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht werden (Art. 100 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht [Bundesgerichtsgesetz, BGG]).