Am 20. Oktober 2023 (Datum der Postaufgabe) nimmt die Beigeladene erneut Stellung. l) In der Folge wird der Fall zur Beratung angesetzt (Verfügung der Instruktionsrichterin vom 1. Dezember 2023). III. Am 10. Januar 2024 findet die Beratung der Sache durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts statt. Entscheidungsgründe