Mit Schreiben vom 12. April 2023 verzichtet die Beschwerdegegnerin auf eine Stellungnahme zu den Ausführungen der Beigeladenen. h) Die Beschwerdeführenden äussern sich ihrerseits am 14. April 2023. Sie halten an ihren Anträgen gemäss der Beschwerde fest. i) Die Beigeladene nimmt am 16. August 2023 (Datum des Einganges) nochmals Stellung und bekräftigt ebenfalls ihre bereits gemachten Aussagen. j) Mit Schreiben vom 24. August 2023 wendet sich Frau Dr. G____ an das Gericht und äussert sich zum Vertrag, den sie selber in Sachen Kinderbetreuung mit der Beigeladenen abgeschlossen hatte. k) Am 20. Oktober 2023 (Datum der Postaufgabe) nimmt die Beigeladene erneut Stellung.