] daher, die Rechnungen zu stornieren und das bezahlte Geld zurückzuerstatten (vgl. BB 9). c) Mit Verfügung vom 13. Dezember 2021 (Nachtragsabrechnung) forderte die Ausgleichskasse [...] von der Beschwerdeführerin nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge (zuzüglich Zinsen und Verwaltungskosten) in der Höhe von insgesamt Fr. 1'387.40 (betr. die Periode August 2016 bis Dezember 2016). Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, gemäss den vorliegenden Unterlagen, habe sie ab dem 1. August 2016 D____ als Nanny für Tochter E____ beschäftigt, ohne die paritätischen Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen.