3.8. Der Regelzeitpunkt der Kenntnis des Schadens ist auf den Tag der Publikation der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) festzulegen (vgl. u.a. das Urteil des Bundesgerichts 9C_373/2022 vom 19. Dezember 2022 E. 4.3.). Vorliegend eröffnete das Zivilgericht Basel-Stadt mit Entscheid vom 21. Juni 2021 mit Wirkung ab dem 2. März 2021 den Konkurs über die bereits aufgelöste F____ GmbH. Das Konkursverfahren wurde am 7. Juli 2021 mangels Aktiven eingestellt. Die Einstellung wurde am 26. Juli 2021 definitiv (vgl. den Internet-Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Basel-Stadt).