3.3. Nachdem über die F____ GmbH am 21. Juni 2021 mit Wirkung ab dem 2. März 2021 der Konkurs eröffnet und mit Entscheid des Zivilgerichtes Basel-Stadt vom 7. Juli 2021 mangels Aktiven eingestellt worden war, konnten die Beiträge nicht mehr im ordentlichen Verfahren erhältlich gemacht werden, womit bei der Beschwerdegegnerin ein Schaden in der Höhe der geltend gemachten – unbestrittenen – Beitragsausstände eingetreten war (vgl. dazu Erwägung 2.1. und Erwägung 2.4. hiervor). Auch der Kausalzusammenhang zwischen der pflichtwidrigen Verletzung der Beitrags- und Abrechnungspflicht und dem Eintritt des Schadens (vgl. Erwägung 2.6. hiervor) kann ohne weiteres als gegeben erachtet werden.