Wie sich aus den vorliegenden Akten ergibt, blieben die fälligen Beitragszahlungen weitgehend unbeglichen. Einzig am 7. September 2020 wurde eine Akontozahlung von Fr. 3'700.-- geleistet (vgl. insb. die korrigierte Schadenersatzverfügung vom 14. Oktober 2022 betr. die Beitragsperiode Januar bis Dezember 2020 [Anhang zum Einspracheentscheid vom 14. Oktober 2022] sowie die Schadenersatzverfügung vom 11. Mai 2022 [Beilage 6.1 zum Einspracheentscheid]).