I. a) A____ (Beschwerdeführer) und E____, beide mit Wohnsitz in Frankreich, waren seit dem 6. September 2019 Geschäftsführer der F____ GmbH mit Sitz in Basel. Sie verfügten über eine Einzelunterschriftsberechtigung. Ebenfalls im Handelsregister eingetragen war G____, der in der Schweiz wohnte und ebenfalls einzelunterschriftberechtigt war. Einzige Gesellschafterin des Unternehmens war die H____, [...] (vgl. vgl. den Internet-Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Basel-Stadt). Die F____ GmbH war der D____ Ausgleichskasse als beitragspflichtige Arbeitgeberin angeschlossen. b) Am 20. Oktober 2020 erfolgte die Löschung von G____ im Handelsregister.