Die Kernaussage der bundesrätlichen Ausführungen fand auch Eingang in die Mitteilungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 200, datierend vom 30. März 2007 (vgl. im Einzelnen die nachstehenden Ausführungen). 4.4.2. Wie bereits angetönt wurde (vgl. Erwägung 4.3.2. hiervor), wurden die Kernaussagen dieser bundesrätlichen Stellungnahme in die Mitteilungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 200, datierend vom 30. März 2007, aufgenommen.