III. Am 15. Februar 2023 findet vor der Kammer des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt in Abwesenheit des Vertreters der Beschwerdeführerin eine mündliche Verhandlung statt. Die Vertreter der Beschwerdegegnerin kamen zum Vortrag. Für alle Ausführungen wird auf die nachstehenden Entscheidungsgründe und auf das Verhandlungsprotokoll verwiesen. Entscheidungsgründe