Nach Eingang einer Nachtragsmeldung (AB 4) verfügte die Beschwerdegegnerin am 30. März 2022 einen für das Jahr 2021 aktualisierten Tilgungsplan (AB 7). Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch B____, Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführerin (Handelsregisterauszug des Kantons Basel-Stadt vom 21. November 2022, AB 10), am 8. April 2022 Einsprache (AB 8), welche die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 1. September 2022 abwies (AB 9).