Auch gemessen an diesen Grundsätzen lässt sich die Annahme eines von D____ bei der Beschwerdeführerin erzielten jährlichen AHV-pflichtigen Lohnes in der Höhe von Fr. 100'000.-- nicht beanstanden. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird abgewiesen und der Einspracheentscheid vom 3. Juni 2022 bestätigt. Das Verfahren ist kostenlos. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Sozialversicherungsgericht BASEL-STADT Die Präsidentin Die Gerichtsschreiberin Dr. A. Pfleiderer lic. iur. S. Dreyer Rechtsmittelbelehrung