Das Bundesgericht macht hier somit einen Durchgriff und behandelt den angestellten Geschäftsführer, der gleichzeitig Inhaber des Betriebes ist, für die Bestimmung des Invalideneinkommens wie einen Einzelunternehmer (vgl. Michael E. Meier, a.a.O., S. 36 mit Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichts 8C_228/2021 vom 6. Oktober 2021.; siehe auch die Urteile des Bundesgerichts 8C_12/2021 vom 22. Dezember 2021, 8C_450/2020 vom 15. September 2020, 8C_928/2015 vom 19. April 2016, 9C_453/2014 vom 17. Februar 2015 E. 4.2). Auch gemessen an diesen Grundsätzen lässt sich die Annahme eines von D__