Im Januar 2012 einigte sich D____ mit der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) vergleichsweise über die Modalitäten einer an ihn auszurichtenden Invalidenrente der Unfallversicherung wegen eines im 2004 erlittenen Unfalles. Es wurde die Ausrichtung einer UV-Rente auf der Basis einer 40%igen Erwerbsunfähigkeit ab 1. Mai 2011, ausgehend von einem versicherten Verdienst von Fr. 99’506.--, vereinbart. Am 1. Februar 2012 erliess die SUVA eine entsprechende Verfügung (vgl. Beschwerdebeilage [BB] 7). c) Im Oktober 2012 schied F____ als Verwaltungsrat der G____ AG aus.