Die Abklärung vom 1. September 2021 (Bericht vom 2. September 2021, IV-Akte 43) wurde mit der Hilfsperson des Beschwerdeführers durchgeführt. Bei der späteren Abklärung vom 9. Februar 2022 (Bericht vom 11. Februar 2022, IV-Akte 51) nahm die Abklärungsperson mit dem Beschwerdeführer selbst Kontakt auf. Auch in der Beschwerde bringt der Beschwerdeführer nicht konkret vor, dass er in einem bestimmten Lebensbereich regelmässig in erheblicher Weise auf Dritthilfe angewiesen sei, die bislang nicht berücksichtigt worden sei. Aus den erwähnten Abklärungsberichten ergeben sich ebenfalls keine Hinweise darauf, dass ein regelmässiger und erheblicher Hilfebedarf zu Unrecht verneint worden wäre.