Mit Verfügung vom 12. September 2022 bittet die Instruktionsrichterin die Beschwerdegegnerin, dem Gericht bis zum 5. Oktober 2022 das Datum des angefochtenen Einspracheentscheids bekannt zu geben bzw. zu dokumentieren, wann die Einsprache zugestellt worden ist. e) Mit Eingabe vom 28. September 2022 informiert die Beschwerdegegnerin das Sozialversicherungsgericht darüber, dass sie die Verfügung vom 6. Oktober 2021 am 7. Oktober 2021 erhalten habe, und reicht als Beilage ein E-Mail der SVA Basel-Landschaft ein, aus welchem hervorgeht, dass der Einspracheentscheid am 11. Mai 2022 per B-Post an den Beschwerdeführer verschickt worden sei.