Der Beschwerdeführer reicht innert der ihm gesetzten Frist keine Replik ein. d) Mit Verfügung vom 12. September 2022 bittet die Instruktionsrichterin die Beschwerdegegnerin, dem Gericht bis zum 5. Oktober 2022 das Datum des angefochtenen Einspracheentscheids bekannt zu geben bzw. zu dokumentieren, wann die Einsprache zugestellt worden ist.