II. a) Mit Schreiben vom 13. Juni 2022 überweist die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft dem Sozialversicherungsgericht Basel-Stadt die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. Juni 2022 (Postaufgabe 10. Juni 2022). Er beantragt sinngemäss, der ihm zugestellte, undatierte Einspracheentscheid, den er ca. Anfang Mai 2022 erhalten habe, sei aufzuheben und seine Hilflosenentschädigung sei zu erhöhen. Der Beschwerdeführer weist darauf hin, dass er nicht wisse, wann die Frist ablaufe, da der angefochtene Einspracheentscheid nicht datiert sei.