Im September 2021 wurde eine erneute, durch die Beschwerdegegnerin veranlasste Abklärung der Hilflosigkeit durchgeführt (vgl. Bericht vom 2. September 2021, IV-Akte 43). e) Mit Verfügung vom 6. Oktober 2021 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, dass sein Gesuch um Erhöhung der Hilflosenentschädigung abgewiesen werde (IV-Akte 45). Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 4. November 2021 Einsprache (IV-Akte 46). Im weiteren Verlauf führte der Abklärungsdienst der SVA Basel-Landschaft am 9. Februar 2022 eine weitere telefonische Abklärung mit dem Beschwerdeführer selbst durch (vgl. Bericht vom 11. Februar 2022, IV-Akte 51).