Diese wurde telefonisch durchgeführt. Im Wesentlichen basierend darauf sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 14. Mai 2018 (IV-Akte 27) ab dem 1. Juni 2018 Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung für eine leichte Hilflosigkeit zu (vgl. auch die Mitteilung vom 14. Mai 2018, IV-Akte 25). c) Mit einem ausgefüllten Formular «Anmeldung für Erwachsene: Hilflosenentschädigung IV» ersuchte der Beschwerdeführer am 10. Februar 2021 sinngemäss um Erhöhung der Hilflosenentschädigung (IV-Akte 28).