Bei einfachen oder komplizierteren Verfahren kann dieser Ansatz erhöht oder reduziert werden. In vorliegendem Fall ist in Bezug auf die sich stellenden Sachverhalts- und Rechtsfragen von einem durchschnittlichen Fall auszugehen. Demensprechend erscheint ein Honorar von CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen) zuzüglich Mehrwertsteuer von CHF 192.50 als angemessen. Demgemäss erkennt das Sozialversicherungsgericht: ://: Die Beschwerde wird abgewiesen. Das Verfahren ist kostenlos Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen. Zufolge Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung wird dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, Dr. iur.