Am 2. Februar 2021 wendete sich der Beschwerdeführer mit einem Gesuch um Wiederausrichtung der Waisenrente an die Beschwerdegegnerin. Im Anhang liess er der Beschwerdegegnerin die Zulassungsbestätigung für den Lehrgang Tontechniker mit Eidgenössischem Fachausweis vom 20. Januar 2021 (AB 3, S. 2) zukommen. Aus der Zulassungsbestätigung geht hervor, dass sich der Beschwerdeführer verbindlich für den 2-jährigen Lehrgang an der Technischen Berufsschule Zürich TBZ angemeldet hat. Eine Bestätigung des Ausbildungspraktikums von C____ vom 19. März 2021 (AB 3, S. 3) stellte der Beschwerdeführer der Beschwerdegegnerin mit E-Mail vom 19. März 2021 (AB 3, S. 1) zu. Gemäss Ausbildungsvertrag vom 29.