Es ist weiter gefordert, dass sich die auszubildende Person zeitlich überwiegende ihrem Ausbildungsziel widmet. 4.2.3. Insgesamt beträgt die reine Unterrichtszeit acht Lektionen pro Woche. Selbst unter grosszügiger Hinzurechnung von Vor- und Nachbereitungszeit und Prüfungsvorbereitung erscheint es als nicht überwiegend wahrscheinlich, dass der Beschwerdeführer im Durchschnitt auf einen Ausbildungsaufwand von mindestens 20 Stunden pro Woche kommt. Gegenteiliges macht im Übrigen auch der Beschwerdeführer im Rahmen seiner Beschwerde nicht geltend.