3361). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so wird ein Praktikum gleichwohl als Ausbildung anerkannt, wenn es für eine bestimmte Ausbildung faktisch geboten ist und mit dem Antritt des Praktikums tatsächlich die Absicht besteht, die angestrebte Ausbildung zu realisieren und das Praktikum im betreffenden Betrieb höchstens ein Jahr dauert (Rz. 3361.1 mit Hinweis auf BGE 139 V 209 und 140 V 299). Dauert ein Praktikum länger als ein Jahr, überwiegt der Beschäftigungs- den Ausbildungscharakter, womit die Ausbildung als beendet zu betrachten ist (vgl. BGE 140 V 299, 304 E. 3).