Die Ausbildung hat auf einem strukturierten Bildungsgang zu beruhen, der rechtlich oder zumindest faktisch anerkannt ist. Ein Praktikum wird als Ausbildung anerkannt, wenn es gesetzlich oder reglementarisch für die Zulassung zu einem Bildungsgang oder zu einer Prüfung vorausgesetzt ist oder zum Erwerb eines Diploms oder eines Berufsabschlusses verlangt wird (Rz. 3361).