2.2. Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, das Praktikum bei der Stiftung C____ sei faktisch notwendig. Da diese Anstellung inhaltlich weitgehend einem Lehrvertrag entspreche mit angeleiteter praktischer Tätigkeit im Betrieb und externer theoretischer Ausbildung an einer Berufsschule sei von einem klassischen Ausbildungsverhältnis analog einer Berufslehre auszugehen. Dementsprechend sei der Beschwerdeführer zum Bezug einer Waisenrente berechtigt. Schliesslich erkennt der Beschwerdeführer in der Wiedererwägung der initial ausgerichteten Waisenrente eine Verletzung von Treu und Glauben.