Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit B____, Advokat, als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen. Unter o-/e- Kostenfolge. b) Mit Beschwerdeantwort vom 7. April 2022 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde. III. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 26. April 2022 wird dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung bewilligt. IV. Da innert der angesetzten Frist keine der Parteien die Durchführung einer mündlichen Parteiverhandlung beantragte, findet am 6. Juli 2022 die Beratung durch die Kammer des Sozialversicherungsgerichts Basel-Stadt statt. Entscheidungsgründe 1.