II. a) Mit Beschwerde vom 7. Februar 2022 beantragt der Beschwerdeführer, es sei der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 7. Januar 2022 aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer rückwirkend ab dem 1. Juli 2021 und bis zum Abschluss der beruflichen Ausbildung zum Tontechniker eine Waisenrente gemäss den gesetzlichen Vorgaben auszurichten und ab Oktober 2021 entsprechend Nachzahlungen, zuzüglich 5% Verzugszins, zu bezahlen. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung und Verbeiständung mit B____, Advokat, als unentgeltlichem Rechtsbeistand zu bewilligen.