Der Beschwerdeführer arbeitet in diesem Zusammenhang seit Juni 2021 in einem zweijährigen Praktikum in einem 80%-Pensum bei der Stiftung C____ (Ausbildungsvertrag vom 9. Juli 2021/29. Juni 2021, BB 9). Mit E-Mail vom 2. Februar 2021 beantragte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin die Ausrichtung einer Waisenrente für die Dauer der Ausbildung zum Tontechniker EFZ. c) Mit Verfügung vom 29. April 2021 (Beschwerdebeilage [BB] 6) sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer ab dem 1. Juli 2021 eine Waisenrente in der Höhe von CHF 512.00 pro Monat zu.