I. a) Der im Jahr 1998 geborene Beschwerdeführer schloss im Juli 2020 die Ausbildung zum Multimediaelektroniker EFZ (Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis) ab (Beschwerdeantwortbeilage [AB] 1, S. 18). Aufgrund des Todes seines Vaters im März 2012 erhielt der Beschwerdeführer während der Dauer seiner Ausbildung eine Waisenrente. b) In der Folge entschloss sich der Beschwerdeführer ab Juli 2021 eine weitere Ausbildung, namentlich eine Ausbildung zum Tontechniker mit EFZ zu absolvieren. Der Beschwerdeführer arbeitet in diesem Zusammenhang seit Juni 2021 in einem zweijährigen Praktikum in einem 80%-Pensum bei der Stiftung C____ (Ausbildungsvertrag vom 9. Juli 2021/29. Juni 2021, BB 9).