d IVV im Abklärungsbericht zutreffenderweise verneint wurde (vgl. hierzu Urteil des Bundesgerichts 8C_863/2011 vom 20. September 2012 E. 2.2; Urteil des Bundesgerichts 8C_310/2009 vom 24. August 2009 E. 10.1). Ebenfalls lassen sich aus den Akten keine Hinweise hinsichtlich der Notwendigkeit einer persönlichen Überwachung und Pflege finden. Die dauernde persönliche Überwachung bezieht sich als eigenständiges Bemessungskriterium nicht auf die alltäglichen Lebensverrichtungen. Sie umfasst Hilfeleistungen, die nicht bereits als direkte oder indirekte Hilfe in einer Lebensverrichtung berücksichtigt werden (Urteil des Bundesgerichts 9C_809/2015 vom 10. August 2016 E. 5.2;