KSIH Rz. 8014.1). Das Anziehen der Schlafaponemaske als Hilfsmittel, das der medizinischen Behandlung dient, ist – wie im Abklärungsbericht richtig erfasst – allenfalls beim Pflegebedarf, nicht aber beim An- und Ausziehen relevant (vgl. KSH Rz. 2027; KSIH 8014.1). Gleiches gilt für das Montieren des Hörgeräts (vgl. Replik S. 2), zumal trotz dessen Einsatzes im Bereich der Pflege gesellschaftlicher Kontakte unbestrittenermassen keine Selbstständigkeit besteht.