2013 bzw. KSIH Rz. 8025). Vielmehr führen solche unregelmässigen Zwischenfälle im Rahmen der Hilfsbedürftigkeit nicht zur Annahme einer Notwendigkeit regelmässiger Dritthilfe (Urteil des Bundesgerichts 8C_533/2019 vom 11. Dezember 2019 E. 3.2.3; Urteil des Bundesgerichts 9C_562/2016 vom 13. Januar 2017 E. 5.3). Die bei der Fortbewegung bereits berücksichtigte Sturzgefahr kann beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen nicht ein zweites Mal gewichtet werden, da diese im Sinne einer funktional gesamtheitlichen Betrachtungsweise zu berücksichtigen sind (vgl. E. 4.2.3. hiervor).