Bei der Fortbewegung im Freien und bei der Pflege gesellschaftlicher Kontakte werde Hilfe benötigt, da die Beschwerdeführerin das Haus nicht mehr alleine verlassen könne. Die Treppe könne sie zwar nicht mehr vollständig ohne Dritthilfe überwinden, bei der Fortbewegung innerhalb der in der oberen Etage des Hauses gelegenen Wohnung sei sie jedoch nicht auf Hilfe angewiesen. Es könne nicht festgestellt werden, ob eine Sehschwäche in relevantem Ausmass bestehe. Die Beschwerdeführerin benötige keine Hilfe bei der Grundpflege. Die Medikamente nehme sie selbständig ein und richte sie selbstständig, die Spitex kontrolliere dies allerdings. Die Spitex komme zweimal pro Woche zur Reinigung in der