Die Beschwerdeführerin sei auf die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen. 5.3.5. Am 8. November 2022 erfolgte eine Abklärung vor Ort, an welcher neben der Beschwerdeführerin und der Abklärungsperson auch die Tochter der Beschwerdeführerin teilnahm (vgl. Abklärungsbericht vom 9. November 2022, IV-Akte 34). Aus dem Abklärungsbericht geht hervor, dass die Tochter zwei bis drei Mal pro Woche abends Hilfe beim Ausziehen der Hose leiste, während sich die Beschwerdeführerin morgens vollständig selbstständig anziehe und die Kleidung selber auswähle. Das Aufstehen von einem Stuhl und das Absitzen sei mit Festhalten am Tisch möglich.