5.3.2. Gemäss Revisionsfragebogen vom 11. April 2022 (IV-Akte 24) werde beim An- und Ausziehen sowie beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen «manchmal» Hilfe benötigt. Bei der Frage nach dem Hilfebedarf beim Essen wurde mit «ja» und «nein» geantwortet und der Vermerk «wird vorbereitet, täglich» angeführt. Die Körperpflege werde selbstständig vorgenommen. In Bezug auf das Verrichten der Notdurft wurde ebenfalls mit «ja» und «nein» und geantwortet und zusätzlich vermerkt, die Beschwerdeführerin betätige die Spülung nicht immer und trage z.T. Einlagen. Die Frage, ob Hilfe bei der Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte geleistet werden müsse, wurde mit «ja» beantwortet.