5.2. Die Verfügung vom 15. Mai 2019 (IV-Akte 8) betreffend Hilflosigkeit leichten Grades beruhte in erster Linie auf dem Gesuchsformular vom 21. März 2019 (IV-Akte 1), gemäss welchem die Beschwerdeführerin beim Aufstehen, Absitzen und Abliegen sowie bei der Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakte auf Hilfe angewiesen sei. Ferner benötige sie medizinisch-pflegerische Hilfe sowie persönliche Überwachung. Ausserdem lag der Bericht von Prof. Dr. med. C____ vom 21. April 2019 (IV-Akte 3) vor, wonach die Beschwerdeführerin unter anderem an einer Demenz, Depression, Polyarthrose und Schlafapnoe leide.