Aufgrund der Akten und den Ausführungen des Beschwerdeführers bestehen Zweifel daran, dass sich das Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit für das Jahr 2018 tatsächlich auf CHF 1'055'521.00 beläuft. Einerseits gab die kantonale Steuerverwaltung auf Nachfrage der Beschwerdegegnerin (vgl. E-Mail vom 2. September 2021 [AB 4]), ob im Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in Höhe von CHF 1'055'521.00 Erträge aus einer Beteiligung an der B____ AG im Umfang von CHF 1'049'411.00 enthalten seien, welche von der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt als Privatvermögen qualifiziert worden seien, mit E-Mail von 2. September 2021 an,