Jedoch sah sich der Beschwerdeführer - durch das Versterben seiner Ehepartnerin - ebenfalls mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und war einzig auf sein Erwerbseinkommen zurückgeworfen. Um den finanziellen Bedürfnissen der Familie nachzukommen, musste er deshalb sein Familienleben entsprechend anpassen. Die Verneinung des Anspruchs auf eine Witwerrente wirkte sich somit auf die Organisation des Familienlebens des Beschwerdeführers aus. Damit entspricht die Situation in den Auswirkungen derjenigen, welche im Urteil 78630/12 Beeler gegen Schweiz vom 11. Oktober 2022 beurteilt wurde.