Damit ist diese Ausgangslage vergleichbar mit derjenigen, welche dem Urteil 78630/12 Beeler gegen Schweiz vom 11. Oktober 2022 zugrunde lag. Zwar wurde vorliegend nicht eine bestehende Witwerrente infolge Volljährigkeit des jüngsten Kindes aufgehoben, sondern es wurde ein Anspruch auf eine Witwerrente verneint, da das jüngste Kind zum Zeitpunkt des Versterbens der Mutter volljährig war. Jedoch sah sich der Beschwerdeführer - durch das Versterben seiner Ehepartnerin - ebenfalls mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert und war einzig auf sein Erwerbseinkommen zurückgeworfen.