Dies habe auch die Grosse Kammer des EGMR in seinem Urteil vom 11. Oktober 2022 bestätigt. Denn die Witwen- und Witwerrente ziele darauf ab, das Familienleben des überlebenden Ehegatten zu fördern, indem es ihm ermögliche, sich um seine Kinder zu kümmern, ohne dass er sich dabei mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sehe. Auch im vorliegenden Fall habe die Familie des Beschwerdeführers in einem Erwerbsmodell gelebt, in welchem beide Ehegatten einer Erwerbstätigkeit nachgegangen seien.