Mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 hebt die Instruktionsrichterin die Sistierung des Verfahrens auf. In Nachachtung der instruktionsrichterlichen Verfügung vom 23. Dezember 2022 lässt sich der Beschwerdeführer zur Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 9. Dezember 2022 vernehmen. Die Eingabe des Beschwerdeführers vom 29. Dezember 2022 wird der Beschwerdegegnerin zur Kenntnisnahme zugestellt (instruktionsrichterliche Verfügung vom 10. Januar 2023). III. Nachdem die Parteien auf eine mündliche Hauptverhandlung verzichtet hatten, findet am 16. Februar 2023 die Urteilsberatung durch die Kammer des Gerichts statt. Entscheidungsgründe 1.