Mit Beschwerdeantwort vom 16. November 2021 schliesst die Beschwerdegegnerin auf Abweisung der Beschwerde. Mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 sistiert die Instruktionsrichterin das Verfahren vorerst bis 30. November 2022. Mit Eingabe vom 17. November 2022 beantragt der Beschwerdeführer die Aufhebung der Sistierung des Verfahrens und hält an den in der Beschwerde gestellten Rechtsbegehren fest. Mit Eingabe vom 9. Dezember 2022 nimmt die Beschwerdegegnerin zur vorerwähnten Eingabe des Beschwerdeführers Stellung und hält an der Abweisung der Beschwerde fest. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2022 hebt die Instruktionsrichterin die Sistierung des Verfahrens auf.