Zudem gilt es anzumerken, dass es durchaus möglich ist, dass sich der Gesundheitszustand der versicherten Person verschlechtert, ohne dass sich dadurch der Bedarf an Hilfe erhöht. Ebenfalls keinen Einfluss auf den Grad der Hilflosigkeit hat es, wenn sich durch eine Gesundheitsverschlechterung die Einschränkungen in alltäglichen Lebensverrichtungen verschärfen, in denen die Hilflosigkeit bereits anerkannt ist, da der Grad der Hilflosigkeit von der Anzahl betroffener alltäglicher Lebensverrichtungen abhängig ist (vgl. E. 3.2.).