Seine Frau unterstütze ihn bereits bei vielen Alltagstätigkeiten, was für sie eine grosse Belastung darstelle. Sie verabreiche ihm täglich Medikamente, unterstütze ihn bei der Körperpflege, erledige den Einkauf, gehe auf die Post, binde ihm die Schuhe, begleite ihn zum Arzt und aufgrund der Sturzgefahr zu allen anderen Tätigkeiten ausserhalb der Wohnung. Da seine Frau einer Erwerbstätigkeit nachgehe, sei er tagsüber jedoch alleine und deshalb bereits drei Mal innerhalb der Wohnung gestürzt. Sinngemäss beantragt der Beschwerdeführer aus diesen Gründen die Erhöhung seiner Hilflosenentschädigung.