4.2. Die Haushaltsabklärungen vom 3. Februar 2021 und vom 18. Mai 2021 wurden aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht vor Ort, sondern telefonisch durchgeführt (vgl. IV-Akten 22 und 29). Dabei geht aus den Akten nicht hervor, ob die Abklärungsperson, welche die telefonischen Abklärungen jeweils durchgeführt hat, aufgrund früherer Abklärungen Kenntnis der örtlichen und räumlichen Verhältnisse hatte.